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Eine angesehene Stiftung in Stuttgart sucht eine dynamische Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, um innovative Programme zur historischen Bildung und Forschung zu entwickeln. In dieser Schlüsselposition leiten Sie ein engagiertes Team und arbeiten eng mit verschiedenen Gremien und Partnern zusammen. Die Rolle bietet eine spannende Gelegenheit, die Stiftung strategisch weiterzuentwickeln und ihre Bedeutung in der Demokratieerinnerung in Deutschland zu stärken. Wenn Sie über umfangreiche Führungserfahrung und eine Leidenschaft für Geschichte verfügen, ist dies Ihre Chance, einen bleibenden Einfluss zu hinterlassen.
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, eine bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Stuttgart, betreibt zeitgeschichtliche Forschung und historisch-politische Bildung. Im ehemaligen Stuttgarter Wohnhaus des Verfassungsvaters und ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss (1884 – 1963) erinnert eine ständige Ausstellung an das Leben und Wirken von Theodor Heuss und seiner Frau Elly Heuss-Knapp. Zudem umfasst die Arbeit der Stiftung ein breit gefächertes Veranstaltungsprogramm zur deutschen und europäischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Forschungskolloquien, wissenschaftliche Publikationen, Ausstellungen und Museumsevents im Theodor-Heuss-Haus sowie die Programmlinien „100 Köpfe der Demokratie“ und „Neulandsucher Ost/West. Demokratiebildung in ländlichen Räumen“. Eine wissenschaftliche Fachbibliothek sowie ein Schriftgutarchiv mit Bilddokumentation runden das Profil ab. Als eine von sieben Politikergedenkstiftungen des Bundes ist die Stiftung ein bedeutender Akteur auf dem Feld der Demokratieerinnerung in Deutschland.
Die Stiftung sucht zum 01.01.2025 am Dienstort in Stuttgart eine/einen Geschäftsführerin / Geschäftsführer (m/w/d) der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus.
Die Stiftung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen. Die Stiftung fördert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigung geeignet, soweit keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen.