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Ein kommunales Verkehrsunternehmen in Mühlhausen sucht eine Führungskraft als Geschäftsführer (m/w/d). Diese Rolle beinhaltet die unternehmerische Gesamtverantwortung und die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Ideale Kandidaten sollten über einen Hochschulabschluss und Führungserfahrung im öffentlichen Nahverkehr verfügen. Das Unternehmen bietet interessante Gestaltungsspielräume für zukunftsweisende Innovationen.
Die Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG) sichert als kommunales Verkehrsunternehmen den Großteil der Mobilität der Einwohner/innen und Gäste in den Landkreisen Unstrut-Hainich-Kreis sowie im westlichen Teil des Kyffhäuserkreises.
Mit derzeit 139 Mitarbeiter/innen und 78 Bussen werden jährlich rd. 3,1 Mio. Fahrgäste befördert. Vom Sitz der Gesellschaft in Mühlhausen werden die 3 Betriebshöfe Mühlhausen, Sondershausen und Bad Langensalza geleitet.
Die RBG ist alleinige Gesellschafterin der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG). Das Tochterunternehmen erbringt mit 28 Mitarbeitern und 17 Omnibussen ausschließlich Linienverkehr in den Städten Mühlhausen und Sondershausen.
Für die Nachfolge suchen wir ab 01.01.2026 für beide Gesellschaften eine Führungskraft als
Wir bieten Ihnen die Chance zur Fortsetzung Ihrer beruflichen Laufbahn bei einem kommunalen Verkehrsunternehmen, welches Ihnen interessante Gestaltungsspielräume für zukunftsweisende Innovationen bietet.
Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail (als .pdf) bis zum 30. September 2025 unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihrer Verfügbarkeit an:
landrat@uh-kreis.de
landraetin@kyffhaeuser.de
Geforderte Anlagen sind der Lebenslauf sowie Zeugnisse bzw. geeignete Dokumente zur Dokumentation der Erfüllung des Anforderungsprofils. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit als Verkehrsleiter/in sind das polizeiliche Führungszeugnis nach § 30 (5) Bundeszentralregistergesetz, der Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 (5) Gewerbeordnung und die Auskunft aus dem Fahreignungsregister nach § 30 (1) Nr. 2 und (2) Straßenverkehrsgesetz (jeweils nicht älter als 3 Monate) als Anlage der Bewerbung beizufügen oder spätestens im Rahmen des Bewerbungsgesprächs vorzulegen, welches voraussichtlich ab der 43. Kalenderwoche 2025 stattfinden wird. Zum Nachweis der fachlichen Eignung als Verkehrsleiter ist der IHK-Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist spätestens zum Dienstbeginn vorzulegen bzw. die Erlangung des Nachweises aufzuzeigen.
Hinweise:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
Wir engagieren uns für Chancengleichheit. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. Für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen, ansonsten erfolgt drei Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens die Vernichtung.
Für Fragen stehen Ihnen Landrätin Antje Hochwind-Schneider (03632/741-101, E-Mail: landraetin@kyffhaeuserkreis.de) und Landrat Thomas Ahke (03601/80-1000, E-Mail: landrat@uh-kreis.de) zur Verfügung.