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Oberlandesgericht Oldenburg sucht Nachwuchskräfte für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Justiz – Rechtspflegerlaufbahn (FH). Die Ausbildung umfasst ein duales Studium und eine praxisnahe Tätigkeit in verschiedenen Gerichtsbereichen.
Sie arbeiten sachlich unabhängig, treffen Entscheidungen eigenverantwortlich und profitieren von sicheren Arbeitsplätzen, attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten und familienfreundlichen Bedingungen.
Wir suchen jährlich zum 1. Oktober nach geeigneten Nachwuchskräften für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz - Rechtspflegerlaufbahn - (m/w/d) und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bewerbungen werden bis zum 31. Januar eines jeweiligen Jahres entgegengenommen.
Diplom-Rechtspfleger/-innen (FH) nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist insoweit mit der eines Richters vergleichbar. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen inhaltlicher Art gebunden. Der Aufgabenbereich als Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) ist sehr vielseitig und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich des Richters lagen. Zudem sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen entsprechende Vorteile.
Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und damit sehr vielseitig. Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie z. B. bei den Amtsgerichten u. a. zuständig für die Führung bzw. Leitung der Zwangsversteigerung von Grundstücken in eigener Verantwortung (Zwangsversteigerungsgericht) die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen (Nachlassgericht) die Eintragung von Eigentumsänderungen, Grundpfandrechten etc. (Grundbuchamt) die Überwachung und Beratung von den für hilfsbedürftige Erwachsene eingesetzte Betreuerinnen und Betreuer (Betreuungsgericht) die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder (Familiengericht). Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen sowie die Tätigkeit in den Rechtsantragsstellen. Bei Staatsanwaltschaften liegt der Zuständigkeitsbereich in der Strafvollstreckung. Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie: gerne Entscheidungen treffen, über ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen verfügen, gerne mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können und kontaktfähig und flexibel sind.
Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier (*1). Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.
Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversicherungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Brinkert (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Mager (Telefon: 0441 220-1172)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).