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Arbeitsagentur sucht zum nächstmöglichen Termin einen Facility Manager (m/w/d) für Krankenhaustechnik am Standort Flugplatz Spangdahlem. Die Position ist unbefristet, Vollzeit (38,5 Stunden/Woche) und eingestuft als C-7 mit einem Bruttoanfangsgehalt von 4.140,12 € monatlich. Endgehalt ca.
5.774,81 € monatlich. Zu den Aufgaben gehören Planung, Koordinierung und Überwachung aller Wartungsarbeiten, Bauprojekte sowie die fachliche Unterstützung der medizinischen Squadron.
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n Facility Manager (m/w/d) (Krankenhaustechnik)
Dienststelle/Dienstort: 52 DHA/SGFB, 54529 Flugplatz Spangdahlem
Konditionen: Unbefristet, Vollzeit 38.5 Stunden/Woche. Die Stelle ist als C-7 mit einem Bruttoanfangsgehalt von 4.140,12 € (Endgehalt 5.774,81 €) eingestuft.
Ihre Aufgaben: Planung, Koordinierung und Überwachung aller Wartungsarbeiten, Reparaturen sowie komplexer Bauprojekte für 5 medizinische Gebäude (ca. 181.000qm) auf dem Flugplatz Spangdahlem und fachliche Unterstützung der 852d Medical Squadron (MDS) in Geilenkirchen. Überwachung hochtechnischer Wartungsverträge (z. B. Gebäudetechnik, medizinische Gase, Brandschutz) sowie strenger Reinigungsstandards zur Einhaltung von Infektionsschutz- und Sicherheitsvorgaben nach entsprechenden Richtlinien. Budgetierung, Verwaltung finanzieller Mittel für Facility-Management-Programme, Steuerung der Flächennutzung zur Optimierung von Patientenabläufen und Pflege technischer Dokumente in IT-Systemen. Direkte Supervision, Leistungsbewertung, Urlaubsplanung und Karriereförderung des zugeteilten Personals sowie die fachliche Anleitung von Fremdfirmen.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht und der Tarifvertrag der Stationierungsstreitfkräfte (TV AL II) findet Anwendung.
Die aufgeführte Position ist grundsätzlich auch für schwerbehinderte Menschen geeignet.
Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Ohne die entsprechenden Zeugnisse kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerber/-innen, die ausländische Schulabschlüsse und/oder ausländische Diplome vorlegen, müssen ein Anerkennungsschreiben der ausländischen Schulbildung von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem er/sie wohnt, einreichen.