Fachkraft für Arbeitssicherheit (m,w,d) Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o.g. Planstelle im Büro der Oberbürgermeisterin dauerhaft in Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden) zu besetzen: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine familienfreundliche, weltoffene und grüne Hafenstadt, die zentral zwischen Berlin, Hamburg, Kopenhagen und Stettin direkt an der Ostsee liegt. Unsere lebendige und dynamische Großstadt mit ca. 211.000 Einwohner/innen (m,w,d) verbindet Urbanität und attraktives Urlaubsflair mit langen Sandstränden und der Seenlandschaft des Hinterlands. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Das Aufgabengebiet umfasst: - Ressortübergreifendes und weisungsfreies Durchführen der Aufgaben des § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Ämtern und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung Rostock
- Mitwirken bei der Entwicklung von Handlungsweisungen sowie Maßnahmen im Umgang mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz
- Beraten und unterstützen des Arbeitgebers u. a. für den Arbeitsschutz und für die Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinsichtlich Realisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
- zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
- zur Einordnung von Sicherheit- und Gesundheitsmanagement in die betriebliche Organisation und Führung
- zur Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (Gefährdungsbeurteilungen) insbesondere zu Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Tätigkeitsabläufen, zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
- Koordinieren und Überprüfen aller Maßnahmen und Entscheidungen zum Arbeitsschutz im Rahmen der Unternehmerpflichten, die sich aus dem Arbeitsgebiet ergeben
- regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
- Überprüfen der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen bei Anlagen und technischen Arbeitsmitteln hinsichtlich Ausstattung, auch vor Inbetriebnahme und im laufenden Arbeitsverfahren
- Durchführen von orientierenden Messungen Beleuchtung/Klima/Temperatur, Erstellen von Messprotokollen
- Festlegen von Schutzzielen zur Mängelbeseitigung auf der Grundlage von Vorschriften und Beratung zu Maßnahmen
- Abfragen und Prüfen der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
- Beraten und Begleiten der Ämter und Eigenbetriebe bei jährlichen Unterweisungen
- Abfragen und Prüfen von notwendigen Belehrungen/ Übungen sowie sonstiger Pflichten der Leiter aller Ebenen
- Unfallanalyse (Unfallerfassung und Auswertung)
- Unfallnachvollzug und Unfallstatistik
- Arbeitsbereichsanalysen, Vorschlagswesen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Marktbeobachtungen durchführen
- Prüfen und Auswählen geeigneter Arbeitsverfahren
- Beraten der Organisationseinheiten und Beschäftigten bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
- Einführen von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen und bei persönlicher Schutzausrüstung/-bekleidung und Mitwirkung bei Erprobung
- Unterstützen mit Hinweisen bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung – Schutzzielbestimmung
- Mitarbeiten in Projekten, u.a. zu Neubauten, Umbau und baulichen Veränderungen
- Mitarbeiten im Arbeitsschutzausschuss der Stadtverwaltung
- Zusammenarbeiten mit dem Personalrat der Stadtverwaltung zu allen anstehenden Fragen des Arbeitsschutzes und des prophylaktischen Tätigwerdens zu den physischen und psychischen Belastungen bei der Arbeit
- Aufstellen des Jahresberichts
- Feststellen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit bei der Abrechnung betriebsärztlicher Leistungen
Voraussetzungen, die Sie mitbringen: - Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde:
- Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure (m,w,d) erfüllen die Anforderungen, wenn sie1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur (m,w,d) zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss Im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben haben,2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Qualifizierungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.
- Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure (m,w,d), die aufgrund ihrer Hochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieurin oder Sicherheitsingenieur (m,w,d)“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur (m,w,d) ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
- In der Funktion als Sicherheitsingenieurin oder Sicherheitsingenieur (m,w,d) können auch Personen tätig werden, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen. Ihr Einsatz in der Funktion als Sicherheitsingenieurin oder Sicherheitsingenieur (m,w,d) in der Stadtverwaltung erfordert eine Zulassung im Einzelfall nach § 7 Absatz 2 Arbeitssicherheitsgesetz durch die zuständige Behörde.
- Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitstechniker (m,w,d) erfüllen die Anforderungen, wenn sie
1. eine Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker (m,w,d) erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin oder Techniker (m,w,d) mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Qualifizierungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. - Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker (m,w,d) mindestens vier Jahre lang als Technikerin oder Techniker (m,w,d) oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen Qualifizierungslehrgang nach o.g. Nummer 3 mit Erfolg abgeschlossen hat.
- Sicherheitsmeisterinnen und Sicherheitsmeister (m,w,d) erfüllen die Anforderungen, wenn sie
1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin oder Meister (m,w,d) mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Qualifizierungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. - Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister (m,w,d) oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen Qualifizierungslehrgang nach Satz 1 Nummer 3 mit Erfolg abgeschlossen hat.
- Personen mit einem Studienabschluss in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft erfüllen als gleichwertig qualifizierte Personen die Anforderungen, wenn sie
1. das jeweilige Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit in einem Beruf, der das jeweilige Hochschulstudium voraussetzt, mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden staatlich oder von den Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Qualifizierungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. - Kenntnisse im Umgang mit entsprechenden Messgeräten (LUX - Meter, Lärmmessgerät, Temperatur -und Klimamessgerät)
- einschlägige umfassende Fachkenntnisse, u.a. im Arbeitsschutzgesetz, ArbSichG, Gefahrstoff VO, Arbeitsstättenverordnung und Richtlinien, VO über Berufskrankheiten, Gerätesicherheitsgesetz, med. techn. Geräte, VO über elektrische Anlagen, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc.
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 10 bewertet. Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • individuelle Personalentwicklung • betriebliches Gesundheitsmanagement • familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf • flexible Arbeitszeiten • Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA) • Jahresurlaub 30 Arbeitstage • betriebliche Altersvorsorge (ATV-K) • DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%) • Standortsicherheit Rostock • Dienstradleasing
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Weitere Informationen unter: WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE | Bewerbungsfrist 26. Juni 2025 Tätigkeitsaufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertragsart Vollzeit, unbefristet Ansprechpartner Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Tel. 0381 381-1328
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |