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Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) – Amt für Bodenmanagement Heppenheim – sucht eine Fachbereichsleitung 11 (w/m/d) Personal, Finanzen und Organisation am Standort Heppenheim. Sie leiten fachbereichsübergreifend Personal, Finanzen und Organisation und tragen die Verantwortung für Personalprozesse, Controlling und zentrale Dienste.
Zu Ihren Aufgaben gehört die ordnungsgemäße Führung der Dienstgeschäfte, die Koordination der Abteilungsaufgaben, die Zusammenarbeit
Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) ist eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung des Landes Hessen, die sich aus dem Landesamt in Wiesbaden und sieben über Hessen verteilte Ämter für Bodenmanagement, zusammensetzt. Mit circa 1.400 Beschäftigten sichern wir das Eigentum an Grund und Boden, vermessen, erfassen und visualisieren die Landschaft, entwickeln und gestalten städtische sowie ländliche Räume und sorgen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim sucht für den Fachbereich 11 zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Heppenheim eine Fachbereichsleitung 11 (w/m/d) „Personal, Finanzen und Organisation“.
Das AfB Heppenheim beschäftigt derzeit circa 215 Mitarbeitende an drei Standorten. Der Fachbereich 11 gehört zur Abteilung 1 „Zentrale Dienste“ und besteht derzeit aus 16 Mitarbeitenden. Zu den Aufgaben zählen insbesondere Personalwirtschaft, Personalentwicklung, Fort- und Ausbildung, sowie Organisation, Controlling, Vertragsmanagement, Finanzen, zentrale Dienste und Gesundheitsmanagement.
Vorausgesetzt werden
zum Referenz-Code 51274441_0002 über stellensuche.hessen.de bis zum 14.11.2026.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Für den Bereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, besteht aufgrund eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung, den Frauenanteil zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.