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Eine führende psychiatrische Klinik in Düsseldorf sucht eine/n Fachärztin/Facharzt für Allgemeine Psychiatrie. Der ideale Kandidat bringt fundierte Kenntnisse in der Behandlung therapieresistenter Erkrankungen sowie Interesse an wissenschaftlicher Arbeit mit. Neben einer engagierten Teamatmosphäre bietet die Position umfassende Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitszeiten und ein starkes Commitment zur Chancengleichheit und Vielfalt.
LVR-Klinikum Düsseldorf
düsseldorf, Germany
Fachärztin / Facharzt (m/w/d) Allgemeine Psychiatrie
für die Institutsambulanz in Haus 26 der Abteilung Allgemeinen Psychiatrie 2 des LVR-Klinikums Düsseldorf, Kliniken der Heinrich-Heine-Universität.
In der Abteilung Allgemeine Psychiatrie 2 (Chefarzt: Prof. Dr. med. L. Schilbach, Leitender Oberarzt: Dr. med. D. Kamp) der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie bieten wir unseren Patient*innen eine enge Verzahnung von stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung, die auch aufsuchende Behandlungsangebote beinhaltet. Neben dem vollstationären Bereich bietet das Zentrum eine Tagesklinik und Ambulanz im Tagesklinik- und Ambulanzzentrum (TAZ) am Standort des Universitätsklinikums sowie eine psychiatrische Institutsambulanz an zwei Standorten.
Die Abteilung bietet spezialisierte Beratungs- und Behandlungsangebote für Personen mit einer erstmaligen schizophrenen Erkrankung und chronischen Psychosen, affektiven Erkrankungen, Personen mit einer Autismus-Spektrum-Störung, Zwangsstörungen, chronischen Angsterkrankungen sowie anderen Störungen der sozialen Interaktion. Im Rahmen von multimodalen Therapieregimes stellen neben der medikamentösen Behandlung auch die psychotherapeutische Behandlung und die Weiterentwicklung derselben im Sinne eines transdiagnostischen Ansatzes zur Stärkung der sozialen Interaktionsfähigkeit und Teilhabe wichtige Schwerpunkte dar.
Das LVR-Klinikum Düsseldorf führt Abteilungen für Allgemeine Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie / -psychosomatik, Neurologie und Forensik mit insgesamt 724 Betten / Plätzen und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter*innen. Die Versorgungspflicht besteht für 530.000 Einwohner der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Worauf es uns noch ankommt
Sie passen zu uns, wenn ...
Qualität ist unser Maßstab
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Chancengleichheit beim LVR
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.