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Erklärung zur Barrierefreiheit

Innenministerium Baden-Württemberg - Landespolizeipräsidium

Baden-Württemberg

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Vollzeit

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Jobbeschreibung

Die Polizei Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.polizei-bw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
  • Es sind programmatische Elemente ohne für Screenreader erkennbare Beschriftung vorhanden.
  • Es gibt Fehler in der HTML-Syntax.
  • Nicht alle auf dieser Webseite eingestellten PDF-Dokumente sind aktuell vollständig barrierefrei, da die barrierefreie Gestaltung einiger sehr umfangreicher und in ihrer Form sehr speziellen Dokumente einen sehr hohen Aufwand darstellt. Die betreffenden Dokumente sind durch den Hinweis „nicht barrierefrei“ gekennzeichnet.

Die oben aufgeführten Punkte werden so schnell wie möglich nachgebessert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.09.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.04.2025 überprüft und aktualisiert.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.polizei-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

– Landespolizeipräsidium –

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und Zentralstelle Soziale Medien

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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