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Die Universität Münster sucht am Institut für Informatik am Fachbereich 10 eine Akademische Rätin / einen Akademischen Rat (Bes.Gr. A 13 LBesO) in Vollzeit.
Die Position umfasst eine Lehrverpflichtung von 5 SWS und leitet die IVV5, die den IT-Betrieb der Fachbereiche 10, 7 sowie ZHL und Hochschulsport betreut. Zu den Aufgaben gehören Personalführung, Budgetverantwortung, Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur sowie die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Wissen schaffen. Sinnvolles tun. Zukunft mitgestalten. Dafür steht die Universität Münster - eine der forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands und eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. Über 7.000 Beschäftigte engagieren sich täglich für internationale Spitzenforschung und exzellente Lehre. Was uns verbindet, ist mehr als ein Arbeitsplatz: Es ist der Anspruch, gemeinsam etwas zu bewirken - regional und international. Vielfalt, Offenheit und Freiraum für eigene Ideen prägen unseren Alltag. Werden Sie Teil unseres Teams in Wissenschaft, Technik, Handwerk oder Verwaltung.
Am Fachbereich 10 - Mathematik und Informatik - der Universität Münster ist am Institut für Informatik die Stelle eine Akademischen Rätin / eines Akademischer Rats (Bes.Gr. A 13 LBesO).
zu besetzen. Angeboten wird eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Lehrverpflichtung beträgt 5 Semesterwochenstunden.
Gesucht wird ein/eine Nachwuchswissenschaftler*in mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen IT-Infrastruktur oder IT-Sicherheit. Einschlägige Berufserfahrung, insbesondere in einer Hochschule, wissenschaftlichen Einrichtung oder einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Institution sind von Vorteil.
Die IVV5 betreut mit einem größeren Team von technischen Mitarbeiter*innen und Auszubildenden circa 1300 Nutzerkennungen von Mitarbeiter*innen sowie knapp 8500 Studierenden. Daher suchen wir eine Person, die in der Lage ist, die Interessen der beteiligten Bereiche bei der Planung und dem Einsatz von IT-Ressourcen in Forschung und Lehre in vollem Umfang zu vertreten. Dabei ist die Kommunikation mit den Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen der beteiligten Institute von großer Bedeutung.
Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird gem. § 41 LVO eine weitere hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren und 6 Monaten nach dem Studium oder von einem Jahr nach der Promotion vorausgesetzt. Sollte diese Voraussetzung noch nicht erfüllt sein, kann zunächst eine Übernahme im Beschäftigtenverhältnis (TV-L E 13) mit der Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen. Sollten die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung nicht vorliegen, kann eine dauerhafte Übernahme im Beschäftigtenverhältnis erfolgen.
Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung, und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.