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Eine spannende Gelegenheit in einer renommierten Institution, die den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermittelt. In dieser unbefristeten Vollzeitstelle unterstützen Sie die Geschäftsführung und arbeiten eng mit Experten aus verschiedenen Bereichen zusammen. Ihre analytischen Fähigkeiten und Ihr Wissen in BWL oder VWL werden entscheidend sein, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern. Freuen Sie sich auf ein dynamisches Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, das an der Schnittstelle von Medien und Politik tätig ist.
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt und überprüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und legt den Landesregierungen eine verbindliche Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags vor. Die Geschäftsstelle der KEF koordiniert und unterstützt die Arbeit der 16 unabhängigen KEF-Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Medienwissenschaft und Rundfunktechnik sowie von den Landesrechnungshöfen. Wir sind organisatorisch an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz angebunden, aber fachlich und haushaltsmäßig unabhängig (mehr zu unserer Arbeit unter www.kef-online.de).
In der Geschäftsstelle der KEF in Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Referentin/Referenten (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Von Vorteil sind:
Sie erwartet eine spannende und herausfordernde Tätigkeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis an der Schnittstelle von Medien und Politik. In einem kleinen, effizienten Team arbeiten Sie unmittelbar und eng mit den 16 unabhängigen Sachverständigen aus ganz Deutschland zusammen. Dabei erhalten Sie tiefe Einblicke in die Organisation und Struktur der Medienhäuser ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie deren Finanzierung. Gleichzeitig leisten Sie Unterstützung bei der methodischen Fortentwicklung des Verfahrens der Finanzbedarfsermittlung. Außerdem beschäftigen Sie sich in der KEF mit grundsätzlichen Fragen der zukünftigen Ausrichtung und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter und den diesbezüglichen Auswirkungen auf den Finanzbedarf.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesO erfolgen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen:
Die Staatskanzlei ist eine familienorientierte Dienststelle. Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.