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Bundesfreiwilligendienst

TN Germany

Gifhorn

Vor Ort

EUR 5.000

Vollzeit

Vor 5 Tagen
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Zusammenfassung

Der Landkreis Gifhorn bietet zwei Plätze für den Bundesfreiwilligendienst ab September 2025. Freiwillige unterstützen bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten. Ein monatliches Taschengeld von 438,00 Euro wird gewährt. Einsatzorte sind vorwiegend in Naturschutzgebieten der Region.

Qualifikationen

  • Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Freude an körperlicher Arbeit.

Aufgaben

  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten.
  • Ablesen und Instandsetzen von Wassermessstellen.
  • Pflege von Heideflächen zur Förderung von Artenschutz.

Kenntnisse

Einsatzbereitschaft
körperliche Arbeit

Jobbeschreibung

Der Landkreis Gifhorn ist mit ca. 900 Mitarbeitenden ein großer und serviceorientierter Arbeitgeber. Er nimmt vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben u.a. in den Bereichen Jugend und Soziales, Bauen und Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gesundheit und Bildung wahr, um das Zusammenleben von rund 180.600 Einwohnerinnen und Einwohnern zu gestalten.

In der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, Landeswaldgesetz im Fachbereich Umwelt bieten wir zwei Plätze für Freiwillige (m/w/d) für den

Bundesfreiwilligendienst

zum 01. September eines jeden Jahres an.

Aktuell stehen zwei Plätze zum 01.09.2025 zur Verfügung.

In der Pflegegruppe Naturschutz werden unter der Anleitung eines ausgebildeten Natur- und Landschaftspflegers überwiegend Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in schwierigem Gelände, vornehmlich in Naturschutzgebieten mit einfachen Geräten durchgeführt. Die vielfältigen Aufgaben dienen insbesondere der Förderung des Natur- und Artenschutzes sowie des Tourismus.

Hervorzuheben ist die soziale Komponente dieses Umwelt- und Sozialprojektes. Bereits seit über 25 Jahren führt die Naturschutzbehörde des Landkreis Gifhorn diese Pflegemaßnahmen früher mit Zivildienstleistenden, heute mit Bundesfreiwilligen und geförderten Hilfskräften sowie Stundenableistern durch. Der Einsatz von jungen Menschen und die Förderung hilfebedürftiger Menschen stellt eine Chance dar, neue Motivationen für den Arbeitsmarkt oder die spätere Berufsausrichtung zu erlangen.

Aufgabenschwerpunkte:

Einen kleinen Einblick in das breite Arbeitsfeld der Freiwilligen in der Pflegegruppe um den Natur- und Landschaftspfleger soll folgende Auswahl der bisher durchgeführten Maßnahmen geben.

  • Ablesen, Warten und Instandsetzen von Grund- und Oberflächenwassermessstellen (im Schweimker Moor und Drömling)
  • Pflege von Heideflächen und Wacholderhainen zur Förderung von Tourismus und Artenschutz sowie Freistellen von Rundwegen in diversen Schutzgebieten
  • Pflege von Weidengebüschhecken, Beseitigung umgestürzter Bäume aus kreiseigenen Flächen auf Nachbarflächen besonders nach Stürmen
  • Unterhaltung von historischen Landschaftselementen von hoher ökologischer Bedeutung
  • Amphibienschutzmaßnahmen wie Aufstellen und Betreuen von Schutzzäunen
  • Baumhöhlenkontrollen im Vorfeld von Maßnahmen zur Verkehrssicherung
  • Gefahrenabwehrmaßnahmen in kreiseigenen Wäldern
  • Zum Erhalt von geschützten Biotopen: Beseitigen von Gehölzanflug in Heiden, Magerrasen, Röhrichtflächen, Gewässern und Teichen mittels Motorsäge, Motorsense und per Hand
  • Beseitigung von Birken- und Kiefernanflug auf kaum trittfesten Torfmoosschwingrasen und Sumpfflächen
  • Aufstellen, Warten und Reparieren von Schutzgebietsbeschilderungen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten

Die Einsatzorte liegen schwerpunktmäßig in den Gebieten Drömling, Schweimker Moor, Lutter- und Lachtegebiet, Viehmoor und andere Naturschutzgebiete im Landkreis Gifhorn.

Wir erwarten:
  • hohes Maß an Einsatzbereitschaft
  • Freude an körperlicher Arbeit

Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 438,00 Euro gewährt.

Allgemeine Informationen und Merkblätter zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter www.Bundesfreiwilligendienst.de .

Vorsorglich wird darauf hingewiesen dass ein tatsächlicher Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen dem zuständigen Bundesamt und dem/der jeweiligen Freiwilligen steht und der Landkreis Gifhorn auf deren tatsächliches Zustandekommen keinen Einfluss hat.

Hinweise:

Allgemeine Auskünfte zum Bundesfreiwilligendienst erteilt Ihnen Frau Martin, Tel. 05371/82-448.

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