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Eine neue Position als Dezernatsleitung in Bernburg (Saale) für einen Volljuristen (m/w/d) wird angeboten. Die Rolle umfasst die Leitung mehrerer Ämter, die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und die Verantwortung für soziale Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen. Der Bewerber sollte über umfangreiche Erfahrung in der Verwaltung und Führung verfügen.
Bernburg (Saale) ist mit seiner über 1.000-jährigen Geschichte und rund 32.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Kreisstadt des Salzlandkreises und liegt zentral zwischen Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Die Stadt, ein aufstrebendes Mittelzentrum mit vielfältigen Wirtschafts- und Gewerbeansiedlungen sowie einem Hochschulstandort, hat in den letzten Jahren an Lebensqualität gewonnen und ist für Familien und junge Menschen ein attraktiver Wohn-, Bildungs- und Arbeitsort. In der Trägerschaft der Stadt befinden sich 14 Kindertagesstätten, darunter 4 Horte, 5 Grundschulen und mehrere Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit.
Diese Position ist neu zu besetzen. Als Dezernatsleitung gehören Sie zur Behördenleitung der Stadtverwaltung Bernburg (Saale).
Ihre Aufgaben umfassen u.a.:
Bewerbungsanforderungen:
Gewünschte Kompetenzen:
Wir bieten:
Die Vergabe des Dienstpostens kann bei Bewährung des Bewerbers ohne weitere Auswahlbeförderung erfolgen.
Interessiert?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, aktuelle dienstliche Beurteilung) bis zum 30.05.2025 an das Personalamt der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg. Bei Online-Bewerbungen achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit. Es werden nur vollständige Unterlagen berücksichtigt.
Fachliche Fragen an Herrn Paul Koller unter 03471 659200 oder Herrn Dittrich unter 03471 659324. Für Fragen zum Bewerbungsverfahren kontaktieren Sie Frau Biermordt unter 03471 659119.
Hinweise:
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur bei ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesendet oder nach 6 Monaten abgeholt. Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche werden nicht erstattet. Für schwerbehinderte Menschen ist die Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Website.
Dr. Silvia Ristow
Oberbürgermeisterin