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Eine führende Behörde in Mecklenburg-Vorpommern sucht eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter für Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft in Stralsund. Die Position umfasst die Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen sowie die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Bewerber sollten ein relevantes Hochschulstudium abgeschlossen haben und über ausgezeichnete Deutschkenntnisse verfügen. Flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten werden geboten.
Land Mecklenburg-Vorpommern
Stralsund, Germany
Sie sind bei der Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und Deponien für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich der zugehörigen Verordnungen zuständig.
Das umfasst insbesondere:
- Überwachung von Erzeugern nachweispflichtiger Abfälle
- Vollzug des umweltbezogenen Chemikalienrecht
- Genehmigungen, Anordnungen, Untersagungen und Stilllegungen nach dem
BImSchG und KrWG
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Widersprüchen sowie Mitwirkung
bei Klageverfahren
- Vollzug des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes M-V
- Bearbeitung von diversen Anfragen und Beschwerden (z.B. nach dem
Umweltinformationsgesetz)
- Mitwirkung im Berichtswesen
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert den Bewerbungsunterlagen Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen beizufügen.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. von dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.