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Ein innovatives Gericht sucht motivierte Rechtspfleger, die in einem dualen Studium die spannende Welt der Justiz kennenlernen möchten. In dieser Rolle triffst Du eigenverantwortliche Entscheidungen und bist für vielfältige rechtliche Aufgaben zuständig, von der Abwicklung von Insolvenzverfahren bis zur Erteilung von Erbscheinen. Das duale Studium bietet eine einzigartige Kombination aus Theorie und Praxis, mit einer starken Unterstützung während des gesamten Prozesses. Wenn Du eine Leidenschaft für das Recht hast und in einem krisensicheren Beruf arbeiten möchtest, ist diese Gelegenheit ideal für Dich.
Als Rechtspfleger (m / w / d) Deine eigenen Entscheidungen treffen?
Starte Dein duales Studium beim Amtsgericht Duisburg!
Als Diplom-Rechtspfleger (m / w / d) erwarten Dich vielfältige Aufgabenbereiche bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierbei entscheidest Du eigenverantwortlich und unterliegst dabei keinen Anweisungen eines Vorgesetzten. Deine Entscheidungen triffst Du allein nur nach Recht und Gesetz.
Sei Dein eigener Chef – Deine Aufgaben als Rechtspfleger (m / w / d) :
Bei Gerichten z. B. :
Bei Staatsanwaltschaften z. B. :
Das duale Studium :
Was wir Dir bieten :
Das solltest Du mitbringen :
Für die Verbeamtung :
Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
Über uns :
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel : Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.