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Ein zukunftsorientiertes Unternehmen sucht motivierte Talente für ein duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger. In dieser spannenden Rolle hast Du die Möglichkeit, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen und in verschiedenen Bereichen der Justiz zu arbeiten. Das Studium bietet eine hervorragende Kombination aus Theorie und Praxis, mit der Chance auf eine sichere Anstellung und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn Du Spaß an der deutschen Sprache hast und ein Händchen für Zahlen mitbringst, ist dies die perfekte Gelegenheit für Dich, Deine Karriere in der Justiz zu starten.
Justiz NRW - Amtsgericht Duisburg
Als Rechtspfleger (m/w/d) Deine eigenen Entscheidungen treffen?Starte Dein duales Studium beim Amtsgericht Duisburg!
Als Diplom-Rechtspfleger (m/w/d) erwarten Dich vielfältige Aufgabenbereiche bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierbei entscheidest Du eigenverantwortlich und unterliegst dabei keinen Anweisungen eines Vorgesetzten. Deine Entscheidungen triffst Du allein nur nach Recht und Gesetz.
Sei Dein eigener Chef – Deine Aufgaben als Rechtspfleger (m/w/d):Bei Gerichten z. B.:
Bei Staatsanwaltschaften z. B.:
Für die Verbeamtung:
Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.