Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen, höchstens Entgeltgruppe 5 TV-L. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt 50 Prozent einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung (aktuell 20,00 Stunden/Woche). Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer einer Elternzeitvertretung geschlossen und ist befristet bis voraussichtlich 31.08.2026. Eine anschließende Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten des PP Oberfranken wird hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.