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Die Gemeinde Seebach sucht einen neuen hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d), um die Nachfolge des bisherigen Amtsinhabers anzutreten. Die Wahl erfolgt am 28. September 2025 mit einer eventuellen Stichwahl am 12. Oktober 2025. Interessierte Bewerber müssen ihre Unterlagen bis zum 01. September 2025 einreichen. Es handelt sich um eine Position mit einer Amtszeit von 8 Jahren und einem Gehalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Gemeinde Seebach
Ortenaukreis
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Seebach (rund 1.400 Einwohner) ist zum 6. Dezember 2025 infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 28. September 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 12. Oktober 2025, statt.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und bis spätestens am Montag, 01. September 2025, 18.00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach mit der Aufschrift ?Bürgermeisterwahl? eingereicht werden. Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz nicht möglich.
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den zugelassenen Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Die vollständige Stellenausschreibung kann unter www.seebach.de eingesehen werden.
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