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Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden sucht engagierte junge Menschen für den Bundesfreiwilligendienst. Diese Gelegenheit bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in einem dynamischen Team zu sammeln und sich aktiv für andere Menschen einzusetzen. Die Tätigkeit umfasst verschiedene Bereiche, darunter Verwaltung, Forschung und medizinische Funktionsbereiche.
Bewerbungsfrist: 31.07.2025
Befristung: 12 Monate
Arbeitszeit: Vollzeit
Stellenanzeigen ID: 1063
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Sie möchten nach dem Schulabschluss einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen und sich aktiv für andere Menschen engagieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und praktische Erfahrungen zu sammeln.
Unterstützen Sie das Uniklinikum Dresden mit Ihren Talenten und Ihrem Engagement und erhalten Sie die Chance, in einem dynamischen Team viel über sich selbst und den Umgang mit anderen Menschen zu lernen.
Der BFD beginnt regulär am 1. September jeden Jahres. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit, zum 1. Oktober oder 1. November jeden Jahres einzusteigen.
Mandy Mattutat
Tel.: 0351-458 2844
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Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.