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Buffethilfskraft (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Bad Steben

Vor Ort

EUR 20.000 - 40.000

Vollzeit

Vor 27 Tagen

Zusammenfassung

Das Reha-Zentrum Bad Steben sucht eine engagierte Person im Servicebereich. Zu den Aufgaben gehören die Zubereitung von Mahlzeiten und die Reinigung im Speisesaal. Wir bieten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie zahlreiche Vorteile, wie eine betriebliche Altersversorgung und Urlaubstage.

Leistungen

Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Betriebliche Altersversorgung
Gesundheitsmanagement
Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Deutschlandjobticket mit Arbeitgeberbezuschussung

Qualifikationen

  • Keine Ausbildung erforderlich, mais expérience souhaitée.
  • Vorliebe für gute Lebensmittel, Sauberkeit und Hygiene.
  • Bereitschaft zur Verwendung von Küchengeräten.

Aufgaben

  • Zubereitung von Kaltverpflegung und Unterstützung bei warmen Speisen.
  • Durchführung von Reinigungsarbeiten im Speisesaal.
  • Überwachung der Funktionalität der Einrichtungen.

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit
Selbständige Arbeitsweise
Physische Belastbarkeit

Jobbeschreibung

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Bad Steben, Germany

ebea2d734557

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.

Ihre Aufgaben

In Ihren Aufgabenbereich fällt

  • die Zubereitung von Kaltverpflegung (dazu gehören u. a. Abendessen, Frühstück, Salate, Desserts und kalte Vorspeisen für die Verpflegung der Rehabilitand*innen, sowie die Mithilfe bei der Erstellung und Zubereitung von kalt-warmen Buffets)
  • das Durchführen von Reinigungsarbeiten im Speisesaal
  • Überwachen der Funktionalität der Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Automaten
  • Sie arbeiten im Servicebereich zum reibungslosen Ablauf bei Frühstück, Mittag- und Abendessen mit
  • Unterstützen bei der Zubereitung der warmen Mittagsverpflegung (dazu gehören u. a. Mithilfe bei der Zubereitung unter Zuhilfenahme und Verwendung der gewerblichen Großküchenmaschinen; Abfallentsorgung; Bedarfsmeldungen für Lebens- und Verbrauchsmittel)

Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.

Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.

  • Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich
  • Wünschenswerterweise verfügen Sie über Erfahrungen in den genannten Bereichen
  • sind teamfähig und zuverlässig
  • Sie schätzen eine selbständige Arbeitsweise und haben eine Vorliebe für gutes Essen, Sauberkeit und Hygiene und schrecken auch nicht vor der Verwendung von Küchengeräten und Utensilien zurück

Wir bieten Ihnen

  • Ein unbefristete Arbeitsverhältnis (19,50 WoStd.)
  • Eine betriebliche Altersversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
  • Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
  • Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
  • BENEFITSVorteilportal für Mitarbeiterangebote
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche

Weitere Informationen

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März geltenden Masernschutzgesetz – nach geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen
  • Da Personen im Servicebereich im Rahmen der gewerbsmäßigen Tätigkeit Umgang mit Lebensmitteln haben, ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß § 42 und § 43 ebenfalls nachzuweisen

Vorteile

  • 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
  • Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
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