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Ein innovativer Landkreis sucht eine/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in zur Bestellung für den Kehrbezirk Nr. 404. Diese verantwortungsvolle Position erfordert umfassende handwerkliche Qualifikationen sowie tiefgehende Rechtskenntnisse. Die Bewerber/innen sollten über die notwendigen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks verfügen und die erforderlichen Nachweise erbringen. Die Auswahl erfolgt nach Eignung und fachlicher Leistung. Wenn Sie eine Leidenschaft für das Handwerk haben und die Anforderungen erfüllen, könnte dies die perfekte Gelegenheit für Sie sein, Teil eines dynamischen Teams zu werden.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat zum 01.03.2025 für den Kehrbezirk mit der Nr. 404 jeweils eine/einen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu bestellen.
Die Bestellung wird längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Folgende Angaben müssen der schriftlichen Bewerbung bzw. den beizufügenden Anlagen entnommen werden können:
Die Unterlagen dürfen mit Ausnahme der in den Nummern 3 bis 5 und 11 bis 14 geforderten Unterlagen im Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Alle aufgeführten Unterlagen können als einfache Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Fall einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen der Bestellungsbehörde im Original vorzulegen.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gemäß § 9a Abs. 3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Wenn auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen eine Entscheidung über die Vergabe des Kehrbezirks nicht möglich ist, können Bewerberinnen/Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlich sind.
Bewerbungen sind bis zum 24.01.2025 beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Umweltamt, Süntelstr. 9, 31785 Hameln, einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Online-Bewerbungen berücksichtigen. Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!
Frau Völker
Amt für Personalmanagement
Für Fach- und Führungskräfte
Frau Müller
Amt für Personalmanagement
Für Fach- und Führungskräfte
Frau Strüber
Amt für Personalmanagement
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