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Das Finanzamt Ostholstein in Oldenburg i.H. sucht eine Betriebsprüferin/ einen Betriebsprüfer (m/w/d) LG 1.2 (A9 m.Z.). Sie führen Außenprüfungen, bereiten Prüfungen vor und erstellen Bp-Berichte.
Zudem arbeiten Sie an Veranlagung, Besprechungen und betreuen Nachwuchsprüferinnen. Erwartet wird eine abgeschlossene Steuerbeamtenausbildung sowie Laufbahnbefähigung und mehrjährige Veranlagungserfahrung. Die Position bietet die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen, Veränderungen mitzugestalten
Finanzamt Ostholstein
Das Finanzamt Ostholstein mit Sitz in Oldenburg i.H. ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für große Teile des Kreises Ostholstein zuständig.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 m.Z. erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen. (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/datenschutzerklaerungen/datenschutzerkl%C3%A4rung\_fa\_ostholstein.html)