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Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m / w / d)

Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Hagen

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Vollzeit

Vor 4 Tagen
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Zusammenfassung

Eine staatliche Justizeinrichtung in Hagen sucht motivierte Quereinsteiger für eine hochdotierte Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst. Die Ausbildung beginnt zum 1. Juli und bietet eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld. Bewerber sollten mindestens 18 Jahre alt sein und die Fachoberschulreife besitzen. Eine sichere Zukunft im Landesdienst wartet auf Sie.

Leistungen

Krisensicherer Arbeitsplatz
Ausbildung in verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen
Möglichkeit zur Übernahme in das Beamtenverhältnis

Qualifikationen

  • Mindestens 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung.
  • Regelmäßig nicht 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf.
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Aufgaben

  • Beaufsichtigen, versorgen und betreuen von Gefangenen.
  • Unterstützen beim Tagesablauf und in sportlichen Aktivitäten.
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Inhaftierten.

Ausbildung

Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
Deutsche Staatsangehörigkeit oder andere EU-Staatsangehörigkeit
Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten

Jobbeschreibung

Leg los! Deine Perspektiven bei uns

Du wirst zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt.

Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt.

Nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6.

Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.

Während der Ausbildung erhälst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Stand 1. Januar 2022).

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.

Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen. Freu Dich auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7. Steige bei uns die Karriereleiter hinauf: Mit zunehmender Berufserfahrung – und entsprechender Bewährung vorausgesetzt – stehen Dir unterschiedliche Funktionen offen. Dementsprechend steigt auch Deine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11.

Drinnen Regeln für draußen vermitteln?

Mehr als ein Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?

Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.

Beispielsweise beaufsichtigst Du den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützt beim Sport, wirkst bei der Beurteilung der Inhaftierten mit und motivierst diese, individuelle Vollzugsziele zu erreichen.

So hast Du großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.

Du übernimmst damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und kannst Dich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz im Landesdienst verlassen.

Du arbeitest regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür hast du auch mal unter der Woche frei und kannst dich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.

Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.

Bist Du bereit? Deine Qualifikationen auf einen Blick

Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt

Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union

Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten

Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Ausbildung im Detail

Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.

An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm findet Deine theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate) statt. Du erlernst u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhältst aber auch Einblicke in Kriminologie oder Pädagogik und wirst in Sicherungstechniken, Kommunikation und Konfliktmanagement ausgebildet.

Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst Du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Dort lernst Du unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.

Einstellungen sind auch vor dem Start der Ausbildung jederzeit möglich!

Lust mehr zu erfahren?

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