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Beamte im 3. Einstiegsamt; Verwaltungsfachwirte und Diplomjuristen (m/w/d) - ab A10 / EG 9b Buß[...]

Kreisverwaltung Rhein-Lahn

Bad Ems

Vor Ort

EUR 45.000 - 65.000

Vollzeit

Vor 2 Tagen
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Zusammenfassung

Eine öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz sucht einen Beamten für die Bußgeldstelle. Die Stelle erfordert Kenntnisse im Verwaltungsrecht sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie flexible Arbeitszeiten werden geboten. Bewerbungen sind bis zum 10.08.2025 willkommen.

Leistungen

Flexible Arbeitszeiten
Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
Homeoffice
Kostenfreie Parkplätze
Kantine im Kreishaus

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Studium in Verwaltung oder vergleichbare Qualifikation erforderlich.
  • Erfahrung in der Bearbeitung von Bußgeldverfahren wird bevorzugt.

Aufgaben

  • Erfassung der Bußgeldverfahren.
  • Erlass der Bußgeldbescheide.
  • Rechtliche Beratung der Fachabteilungen.

Kenntnisse

Rechtskenntnisse
Analytisches Denken
Teamfähigkeit

Ausbildung

Diplomjurist oder Magister juris
Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenprüfung 2)
Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung

Jobbeschreibung

Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist im Bereich der Bußgeldstelle eine unbefristete Stelle als

Beamter im 3. Einstiegsamt bzw. Verwaltungsfachwirt oder Diplom-Juristen bzw. Magister juris (m/w/d)

zu besetzen.

Vergütung:
ab A 10 LBesG
ab EG 9bTVöD VKA
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40 Std.
Wochenstunden
Starttermin:
nächstmöglich

Die Bußgeldstelle des Rhein-Lahn-Kreises bearbeitet eigenständig alle allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, die in dessen Zuständigkeitsbereich anfallen.
Hierzu gehören beispielsweise Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen:
Tierschutz, Baurecht, Abfallrecht, Naturschutz, Lebensmittelüberwachung, Waffenrecht, Schulrecht usw.

ANGEBOT
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • flexible Arbeitszeiten
  • strukturierte Einarbeitung
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Homeoffice
  • kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
  • ausreichend kostenfreie Parkplätze
  • Arbeitswege ohne Berufsverkehr und gute Anbindung an den ÖPNV (der Bahnhof Bad Ems West ist nur fünf Gehminuten entfernt)
  • gute Aufstiegsmöglichkeiten in vielen interessanten Arbeitsbereichen
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • Kantine im Kreishaus
AUFGABEN
  • Erfassung der Bußgeldverfahren
  • Prüfung der bußgeldrechlichen Tatbestände aus den obengenannten jeweiligen Rechtsgebieten
  • Erlass der Bußgeldbescheide
  • Prüfung der Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor Abgabe an das Gericht
  • Überwachung der Zahlung der Bußgelder einschließlich der Vollstreckung
  • Rechtliche Beratung der Fachabteilungen in bußgeldrechtlichen Angelegenheiten
  • Erstellen von Vorlagen und Berichten für die Verwaltungsführung und übergeornete Behörde.

VORAUSSETZUNGEN
  • abgeschlossenes Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (oder vergleichbaren (Fach-) Hochschulen) der Fachrichtung Verwaltung oderVerwaltungsbetriebswirtschaft (B.A. oder FH-Diplom) und dadurch über die Befähigung für den gehobenen Dienst bzw. das dritte Einstiegsamt verfügen oder
  • ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in(Angestelltenprüfung 2)
  • erfolgreicher Abschluss des 1. Staatsexamens mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" bzw. "Magister juris" oder eine vergleichbare Qualifikation


Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert.
Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung an.

Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 10.08.2025.

Für Fragen steht Ihnen Herr Harald Fuchs unter der Telefonnummer: 02603/972160 gerne zur Verfügung

Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns bevorzugt auf Ihre Online-Bewerbung. Bewerbungen per E-Mail oder auch per Post werden ebenfalls gerne entgegen genommen.

UNSER ANGEBOT
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
Vermögenswirksame Leistungen
zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
viele Teilzeitmodelle
zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
kostenfreie Parkplätze
gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Gesundheitskurse für
Mitarbeiter*innen

Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems

Telefon: 02603/972 - 261 / -166 / -164

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