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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht eine/n Baumpfleger/in für die Abteilung Grünflächenunterhaltung in Vollzeit. Zu den Hauptaufgaben gehören die Pflege, Bepflanzung und der Schnitt von Bäumen, sowie die Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten. Wir bieten familienfreundliche Arbeitsbedingungen, umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten und eine attraktive Vergütung laut TVöD.
Baumpflegerin / Baumpfleger (m,w,d) Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, Abteilung Grünflächenunterhaltung nachfolgende Stelle befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung mit Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden) zu besetzen: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Aufgabengebiet:
Voraussetzungen:
Entgelt: Zudem bieten wir: Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden. Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der RegionRostockwenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE | Bewerbungsfrist 25.06.2025 Tätigkeitsaufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertragsart Vollzeit, befristet Ansprechpartner Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |