Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Ein Restaurant und Bauern Café in Varrelbusch sucht Aushilfen im Service und an der Theke. Wir bieten flexible Arbeitszeiten, die individuell vereinbart werden können. Eine Erfahrung in der Gastronomie ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich, da wir Sie gründlich einarbeiten. Arbeiten an Wochenenden sind besonders in der Hauptsaison notwendig.
Für unser Restaurant & BauernCAFE in Varrelbusch (Gemeinde Garrel) suchen wir Aushilfen im Service und an der Theke zur Ergänzung unseres Teams.
Sie sollten kontaktfreudig, motiviert und teamfähig sein. Erfahrung in der Gastronomie oder im Umgang mit Kunden sind von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung, da wir Sie gut einarbeiten werden.
Da unser Restaurant & BauernCAFE ganztägig geöffnet ist, arbeiten wir in mehreren Schichten pro Tag. Es gibt keine Teildienste und alle Arbeitsschichten werden in Absprache mit den Mitarbeitenden eingeteilt. Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell mit Ihnen vereinbart. Eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs ist ebenso möglich wie eine Beschäftigung in Teilzeit.
Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen sind besonders in unserer Hauptsaison von April bis Juni notwendig.
Sie haben ausschließlich am Wochenende Zeit? Kein Problem! Besonders an den Wochenenden brauchen wir noch tatkräftige Unterstützung im Service und an der Theke.
Die Beschäftigung ist von unserer Seite unbefristet. Sie können sich aber auch für einen begrenzten Zeitraum z.B. zwischen Schulentlassung und Ausbildung/Studium bewerben.
Für einige Personengruppen ist die Anmeldung im Rahmen einer „Kurzfristigen Beschäftigung“ möglich. Diese sind zwar steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei, wenn sie auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet sind.
Möglich ist solch eine Beschäftigung für die nachfolgenden Personengruppen:
Bei einer „Kurzfristigen Beschäftigung“ gilt keine Verdienstgrenze, so dass auch ein monatlicher Bruttolohn von mehr als 520 Euro ohne Abzüge für Steuern und Versicherung bleiben kann.
Noch eine Information zur Steuerpflicht: bei Lohnsteuerklasse I (gilt für ledige und alleinstehende Personen) wird bei einem monatlichen Bruttolohn unter 1.200 Euro keine Lohnsteuer fällig.