Verschicke keinen generischen Lebenslauf — erstelle einen Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf diese Rolle zugeschnitten sind.
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH in Köln-Niehl sucht ab sofort eine erfahrene Assistenz der Geschäftsführung im Office Management. Sie unterstützt die Geschäftsführung im operativen Tagesgeschäft und sorgt für reibungslose Abläufe.
Zu Ihren Aufgaben gehören Terminkoordination, Vorbereitung von Meetings, Erstellung von Präsentationen, sowie Organisation von Reisen. Sie arbeiten eigenverantwortlich, diskret und bringen sichere MS-Office-Kenntnisse mit, um Prozesse
Die AVG-Unternehmensgruppe ist ein Eckpfeiler der Kölner Abfallwirtschaft. Wir sorgen für eine sichere, umwelt- und klimagerechte Abfallverwertung und produzieren Sekundärrohstoffe, Brennstoffe sowie direkte Energie aus Abfall. Damit schonen wir natürliche Ressourcen und gewährleisten die Entsorgungssicherheit der Stadt Köln.
Zur Verstärkung unseres Teams der AVG Köln mbH am Standort Köln-Niehl suchen wir ab sofort in Vollzeit eine engagierte Persönlichkeit für die Assistenz der Geschäftsführung - Office Management
Sie sind ein Organisationstalent, behalten auch in dynamischen Situationen den Überblick und arbeiten gerne eigenverantwortlich? Sie möchten Ihre Erfahrung und Ihre kommunikativen Fähigkeiten in einer verantwortungsvollen Position direkt für die Geschäftsführung einsetzen?
Sie haben noch Fragen zur Stelle? Radegund Beerlage steht Ihnen gerne zur Verfügung: 0221/7170-158
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG Köln) Geestemünder Straße 23 50735 Köln www.avgkoeln.de
Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat für uns als Arbeitgeber einen hohen Stellenwert. Wir möchten den Anteil von Frauen in technischen Berufsfeldern weiter erhöhen und begrüßen ihre Bewerbungen ausdrücklich. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines anderen Bewerbenden liegende Gründe überwiegen.