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Ansprechpersonen (m/w/d) für den telefonischen Bürgerservice in verschiedenen Finanzämtern

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein Westfalen

Duisburg

Vor Ort

EUR 35.000 - 45.000

Vollzeit

Vor 2 Tagen
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Zusammenfassung

Eine Landesfinanzbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht Ansprechpersonen für den telefonischen Bürgerservice. Die Hauptaufgabe besteht darin, Steuerbürgerinnen und -bürger bei Fragen zu steuerrechtlichen Themen zu unterstützen. Bewerber sollten eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mitbringen und idealerweise Berufserfahrung im Verwaltungsbereich haben. Flexible Arbeitszeiten und Telearbeit werden angeboten.

Leistungen

Umfangreiche Schulungsmaßnahmen
Entwicklungsmöglichkeiten
Flexible Einsatzzeiten
Telearbeit

Qualifikationen

  • Wünschenswerterweise einschlägige dreijährige Berufserfahrung.
  • Möglicherweise Erfahrungen im Umgang mit Gesetzen.
  • Kenntnisse im Verwaltungshandeln.

Aufgaben

  • Entgegennahme aller telefonischen Anfragen.
  • Ermittlung des Sachverhalts mithilfe von Fachprogrammen.
  • Erteilung von Auskünften zu steuerrechtlichen Themen.

Kenntnisse

Kommunikationsfähigkeit
Kundenorientierung
Belastbarkeit

Ausbildung

Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
Jobbeschreibung

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum 01.02.2026 Ansprechpersonen (m/w/d) für den telefonischen Bürgerservice in verschiedenen Finanzämtern.

Als einstellende Finanzämter kommen die folgenden Dienststellen in Nordrhein-Westfalen in Betracht: Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-West, Köln-Süd, Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Porz, Brühl, Schleiden, Bergheim, Euskirchen, Solingen, Leverkusen, Wipperfürth, Remscheid, Siegburg, Bergisch Gladbach, Detmold, Höxter, Lemgo, Minden, Warburg, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Altstadt, Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Duisburg-West, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, Bottrop, Bielefeld-Innenstadt, Bünde, Herford, Lübbecke, Bielefeld-Außenstadt, Marl, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum-Süd, Bochum-Mitte, Hattingen, Witten, Münster-Innenstadt, Münster-Außenstadt, Warendorf, Lüdinghausen, Kamp-Lintfort, Dinslaken, Geldern, Kempen, Neuss, Düsseldorf-Süd, Düsseldorf-Mitte, Dortmund-Unna, Dortmund-West, Dortmund-Ost, Dortmund-Hörde.

Was erwartet Sie? Kernaufgabe im telefonischen Service ist es, als telefonische Ansprechperson für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger während der Servicezeiten zur Verfügung zu stehen.

Das Aufgabengebiet umfasst dabei im Wesentlichen:

  • Entgegennahme aller telefonischen Anfragen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger über die Servicehotline
  • Aufnahme der Fragen
  • Ermittlung des Sachverhaltes unter Nutzung der Fach- und Auskunftsprogramme und
  • Erteilung von Auskünften, insbesondere zu:
    • allgemeine Fragen zu steuerrechtlichen Themen (Erläuterungen zu Steuererklärungsvordrucken, Auskünfte über Bearbeitungsstände)
    • Fragen zum Thema Arbeitnehmerbesteuerung (u.a. Werbungskosten, Sonderausgaben)
    • Fragen zur Rentenbesteuerung
    • Abgabefristen von Steuererklärungen
  • ggf. Weiterleitung der Anliegen

Sie bringen mit: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf, wünschenswerterweise einschlägige dreijährige Berufserfahrung, möglicherweise Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln.

Wir bieten Ihnen: eine interessante Tätigkeit im Team des telefonischen Service, umfangreiche zentrale Schulungsmaßnahmen, Entwicklungsmöglichkeiten, flexible Einsatzzeit und Telearbeit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 19.10.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534736. Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf (lückenlos), Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen / Fortbildungen, Arbeitszeugnisse.

Der Einstellungstermin 01.02.2026 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis eingehen können.

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