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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht ab sofort eine/n Abteilungsleiter/-in für Verkehrsangelegenheiten und Standesamt in unbefristeter Vollzeitanstellung. Die Stelle beinhaltet organisatorisches Leiten der Abteilung, Überwachen der Arbeitsqualität und die Ausarbeitung von Stellungnahmen für Gerichte. Bewerbungen sind ab sofort möglich und werden bis zum 08.07.2025 angenommen.
Abteilungsleiter/-in Verkehrsangelegenheiten und Standesamt (m,w,d) Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle im Stadtamt unbefristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat aber neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Ihr Profil:
Entgelt: Zudem bieten wir: Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung auf die o.g. Stelle. Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der RegionRostockwenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE | Bewerbungsfrist 08.07.2025 Tätigkeitsaufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertragsart Vollzeit, unbefristet Ansprechpartner Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |