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Eine innovative Stadtverwaltung sucht eine*n engagierte*n Arbeitsvermittler*in für das JobCenter. In dieser verantwortungsvollen Position sind Sie für die Beratung und Integration von Hilfesuchenden zuständig. Sie gestalten individuelle Integrationsprozesse und arbeiten eng mit verschiedenen Netzwerkpartner*innen zusammen. Diese unbefristete Vollzeitstelle bietet Ihnen flexible Arbeitszeiten und eine hohe Arbeitsplatzgarantie. Zudem erwartet Sie ein motiviertes Team, das Wert auf persönliche Entwicklung und ein gesundes Arbeitsumfeld legt. Werden Sie Teil dieser zukunftsorientierten Institution und tragen Sie zur positiven Entwicklung der Stadt Herne bei!
Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Arbeitsvermittler*in (w/m/d)
mit Beratungsaufgaben (SGB II) für das JobCenter Herne.
Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der kommunalen Träger und der Bundesagentur für Arbeit, die Hilfebedürftige nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) betreuen. Ihre Aufgabe ist die Arbeitsvermittlung/-beratung und Integration von Arbeitnehmerkund*innen. Die Jobcenter sind für Leistungsgewährung (passives Leistungsrecht) und Vermittlung in Arbeit (aktives Leistungsrecht) zuständig.
Die Stadt Herne bietet unter anderem flexible Arbeitszeiten und die dauerhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben einer hohen Arbeitsplatzgarantie, die die Planbarkeit der beruflichen Zukunft sichert, bestehen zahlreiche Möglichkeiten der Personalentwicklung. Begleitend werden Mitarbeitende mit einem aktiven Gesundheitsmanagement sowie bei der Nutzung nachhaltiger Mobilität unterstützt.
Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
Wir erwarten von Ihnen:
Berufserfahrung im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ist wünschenswert.
Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben wird von Ihnen zudem folgendes Kompetenzprofil erwartet:
Wir bieten Ihnen:
Die Besetzung der Vollzeitstelle ist grundsätzlich in Teilzeitform (Job-Sharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 04.05.2025.