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17.09.2025 – 18.09.2025, Gelsenkirchen | Michael Hafenrichter

ifV - Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH

Gelsenkirchen

Vor Ort

EUR 80.000 - 100.000

Vollzeit

Vor 30+ Tagen

Zusammenfassung

Ein innovatives Institut sucht engagierte Mitarbeitende, die sich mit den komplexen Eingliederungsleistungen nach SGB II und SGB III auseinandersetzen möchten. In diesem Seminar werden die Teilnehmenden in die rechtlichen Grundlagen eingeführt und erhalten wertvolle praktische Einblicke. Ziel ist es, die Teilnehmenden mit den notwendigen Werkzeugen auszustatten, um in ihrer täglichen Arbeit rechtssicher beraten und handeln zu können. Das Institut bietet eine hervorragende Plattform zur Weiterbildung und zur Vertiefung von Fachwissen in einem unterstützenden Umfeld.

Qualifikationen

  • Kenntnisse der Eingliederungsleistungen nach SGB II und SGB III sind erforderlich.
  • Praktische Erfahrung in der Anwendung der gesetzlichen Grundlagen.

Aufgaben

  • Verantwortlich für die Vermittlung von Eingliederungsleistungen im Rahmen des SGB II und SGB III.
  • Durchführung von Seminaren zur Schulung und Information.

Kenntnisse

Fallmanagement
Beratungskompetenz
Rechtskenntnisse SGB II und SGB III

Ausbildung

Abschluss in Verwaltungswissenschaften oder vergleichbar

Tools

SGB II
SGB III
Jobbeschreibung
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II und SGB III (2 Tage)

Integrationsorientierte Mitarbeitende, Case- und Fallmanager, sowie Führungskräfte der Jobcenter

Beschreibung

Sie sind für Leistungen in Arbeit im SGB II zuständig, wollen die Instrumente verstehen und sicher anwenden? Sie benötigen einen Überblick über die zahlreichen und komplexen Eingliederungsleistungen wie „Vermittlungsbudget“, „Freie Förderung“ oder „Eingliederungszuschüsse“?

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen nicht nur den aktuellen Rechtsstand, sondern untermauern diesen mit weitreichender praktischer Erfahrung.

Ziel ist es, Ihnen unter Anwendung praktischer Fälle und Übungen die wesentlichen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als Handwerkszeug für die tägliche Arbeit zu vermitteln.

Gleichzeitig wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in schwierigeren Fällen rechtssicher beraten und entscheiden zu können.

Eigene Fallgestaltungen können vorab an info@ifv.de übermittelt werden.

Benötigte Arbeitsmittel: SGB II und SGB III

Inhalt
  1. Zusammenhang § 16 SGB II und SGB III; Herleitung der Rechtsgrundlagen
  2. Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der/des Arbeitsuchenden
  3. Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
  4. Potenzialanalyse und Kooperationsplan
  5. Eingliederungsleistungen nach dem SGB II: Kommunale Eingliederungsleistungen, § 16a SGB II, Einstiegsgeld. § 16b SGB II, Leistungen für Selbstständige, § 16c SGB II, Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II, Förderung von Arbeitsverhältnissen, § 16e SGB II, Freie Förderung i. S. d. § 16f SGB II, Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 16h SGB II
  6. Eingliederungsleistungen nach SGB III in Verbindung mit dem SGB II: Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB), § 44 SGB III, Eingliederungszuschüsse (EGZ), §§ 88 ff. SGB III, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) i. S. d. §§ 81ff SGB III

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

ifV - Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH
Telefon: 0209.167-1220
Mail: info@ifv.de

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