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Hessisches Polizeipräsidium Einsatz sucht zum 1. Januar 2027 eine Pflegefachfrau bzw. einen Pflegefachmann (w/m/d) in der Außenstelle Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt.
Die Anstellung ist unbefristet, Vollzeit (40 Stunden/Woche) im TV-H KR 7 inklusive Zusatzleistungen gemäß §19 TV-H. Sie arbeiten im polizeiärztlichen Dienst, betreuen Untergebrachte medizinisch und arbeiten im Team an mehreren Standorten in Hessen. Voraussetzungen: abgeschlossene Pflegeausbildung, mind.
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz
ist beim Polizeiärztlichen Dienst in der Außenstelle Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt eine unbefristete Stelle zum 1. Januar 2027 als Pflegefachfrau / Pflegefachmann (w/m/d) Kennziffer 16-2026 AfA zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe KR 7 des TV-H. Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Abschiebungshafteinrichtung eine Zulage gem. § 19 TV-H.
Die Abschiebungshafteinrichtung ist die einzige ihrer Art in Hessen. In ihr sind bis zu 80 Personen untergebracht, bis deren Abschiebung vollzogen wird. In dieser Aufenthaltszeit obliegt dem Polizeiärztlichen Dienst unserer Behörde deren medizinische Betreuung und Versorgung.
Sie werden Teil des polizeiärztlichen Kollegiums, das neben der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt an drei weiteren Standorten in Wiesbaden und Frankfurt am Main angebunden ist, und können - im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten - am Spektrum unserer vielfältigen Aufgaben teilhaben.
Für Fachfragen stehen Ihnen beim Polizeiärztlichen Dienst Herr Schmidt (Tel. 06134/602 - 8001) und Herr Schneider (Tel. 06134/602 - 8100) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 - 4333) wenden.
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).