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Polizeipräsidium Südhessen stellt zum 1. April 2027 mehrere Wachpolizistinnen und -polizisten (w/m/d) ein.
Die Stelle ist im Bereich der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt/Eberstadt sowie in der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste in Darmstadt vorgesehen. Die Tätigkeit erfolgt nach TV-H, zunächst befristet für ein Jahr; nach Ablauf besteht Aussicht auf Übernahme in eine unbefristete Anstellung.
Das Polizeipräsidium Südhessen stellt zum 1. April 2027 mehrere Wachpolizistinnen und -polizisten (w/m/d) ein: im Bereich der Abschiebungshafteinrichtung am Dienstort Darmstadt, Stadtteil Eberstadt, sowie im Bereich der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste am Standort Darmstadt.
Als Beschäftigte oder Beschäftigter der Wachpolizei des Landes Hessen tragen Sie zur Stärkung der inneren Sicherheit im Land Hessen bei. Immer wieder müssen Sie neue Situationen meistern und schnell reagieren, um Straftaten zu verhindern, Gefahren abzuwehren und die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages Hessen (TV-H) zunächst befristet für ein Jahr. Nach Ablauf der Jahresfrist besteht die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte:
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt für die Dauer der ca. 18‑wöchigen Ausbildung in der Entgeltgruppe8TV‑H. Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine an die Tätigkeit in der AHE zweckgebundene Höhergruppierung in die Entgeltgruppe9aTV‑H vorgesehen. Sie versetzen die Arbeit im Wechselschichtdienst (zzt. Früh‑, Spät‑ und Nachtarbeit). Neben einer Vollzugszulage werden die tariflichen Zulagen für Wechselschichtarbeit gezahlt (Wechselschichtzulage, Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten).
Hier umfassen die Aufgaben folgende Schwerpunkte:
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt von Beginn der rund 18‑wöchigen Ausbildung an in der Entgeltgruppe8TV‑H; eine spätere Eingruppierung in der Entgeltgruppe9a ist – im Gegensatz zur Wachpolizei in der AHE – nicht vorgesehen. Der Arbeitsrhythmus erstreckt sich täglich von montags bis freitags auf Früh- und Spätdienste. Zusätzlich ist ein Dienst an jedem 4. Samstag vorgesehen.
Die nachfolgend genannten Einstellungsvoraussetzungen gelten sowohl für die Wachpolizei in der AHE als auch für Wachpolizei in den Dienstgruppen der Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste.
Es ist ein Auswahlverfahren (schriftlicher Teil, ein Auswahlgespräch und medizinische Untersuchung) sowie nach einer rund 18‑wöchigen Ausbildung eine Abschlussprüfung erfolgreich zu absolvieren.
Für das Polizeipräsidium Südhessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde die Behörde bereits zum wiederholten Mal mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist im dienstlich vertretbaren Umfang möglich. Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in der Bewerbung anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Für die Bediensteten der hessischen Landesverwaltung wird bis Ende2028 das „LandesTicket“ zur Verfügung gestellt, mit dem die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (teilweise auch in angrenzenden Städten, wie z.B. Mainz) möglich ist.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach §13aHSOG durchzuführen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art.7 Abs.3S.1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen FrauBlasko unter personal-v33.ppsh@polizei.hessen.de zur Verfügung.
Polizeipräsidium Südhessen, V33-10 d 06
Im Auftrag
gez. Urnauer, Erste Polizeihauptkommissarin