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Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober 2026 eine:n Senior Scientist (Postdoc, m/w/d, 30 Wochenstunden, befristet bis 30.09.2028) für die Abteilung Kunstgeschichte.
Aufgabe ist die eigenständige Lehre, Betreuung von BA/MA-Studierenden, eigenständige Forschung und Mitwirkung an Forschungsprojekten sowie administrative Aufgaben und Koordinationsaktivitäten innerhalb der Abteilung Kunstgeschichte.
Universität für angewandte Kunst Wien , Wien
Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. Oktober 2026 eine*n Senior Scientist (Postdoc, m/w/d, 30 Wochenstunden, befristet bis 30.09.2028) für die Abteilung Kunstgeschichte.
Das Lehrprofil der Abteilung hat Schwerpunkte in der Moderne und der Gegenwart und richtet sich an alle Studierenden der Angewandten (künstlerische und wissenschaftliche Studiengänge). Zentral ist die Entwicklung kunsthistorischer Themen aus aktuellen Fragestellungen, im Sinne einer Haltung, die kritisch und kreativ auf die eigene Gegenwart bezogen werden kann.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 3.760,70 brutto (14x jährlich für 30 Wochenstunden) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten (B1, lit.b, Gehaltsschema wissenschaftliches/künstlerisches Universitätspersonal) entsprechend erhöhen.
Die Universität für angewandte Kunst Wien betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und steht für Chancengleichheit und Diversität. Wir intendieren eine große Bandbreite von Genderidentitäten, Alter, kulturellen, sozialen und ethnischen Hintergründen unserer Mitarbeitenden. Wir streben zudem die Beibehaltung des hohen Frauenanteils beim künstlerisch-wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern dabei qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation und Eignung werden Frauen – im Falle einer Unterrepräsentation – vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Wir müssen leider darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.