Aufgaben, durch die Sie weiterkommen. Als Mitarbeiter Qualitätsmanagement Genehmigung Hilfsmittel stellen Sie eine effiziente und effektive Versorgung unserer Versicherten sicher, indem Sie die Bearbeitungs- und Prüfprozesse im Geschäftsbereich „Genehmigung Hilfsmittel“ optimieren. Dazu bewerten Sie kontinuierlich die Effizienz von Prüfprozessen sowie neuen Entwicklungen im Antragsgeschehen, optimieren daraufhin Arbeitsabläufe und steuern diese Maßnahmen mit Hilfe von Controllinginstrumenten. Ebenso bewerten Sie neue Produkte hinsichtlich Kostenübernahme und Wirtschaftlichkeit, entwickeln Vorgaben für operative Genehmigungsverfahren einschließlich Widersprüfen und Klagen und arbeiten eng mit Kollegen aus angrenzenden Unternehmensbereichen zusammen. Bewerten Sie die Auswirkungen gesetzlicher, rechtlicher sowie vertraglicher Änderungen auf den Geschäftsbereich und entwickeln bei Bedarf entsprechende Umsetzungsstrategien. Nicht zuletzt arbeiten Sie in interdisziplinären Projektteams an übergeordneten Fragestellungen und beraten interne und externe Kunden zu fachlichen Themen.
Fähigkeiten, die Sie einbringen
Sie sind Wirtschaftswissenschaftler/in oder Gesundheitsökonom/in und verfügen über praktische Erfahrung im Arbeitsgebiet. Fundierte Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts, insbesondere der einschlägigen Gesetzgebung/ Rechtsprechung im Fachgebiet sowie der Beziehungsverflechtungen der am Versorgungsprozess Beteiligten und ihrer Interessenvertretungen. Sie zeichnet Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit sowie analytisches Denken aus.
Eine umfassende Übersicht unserer Mitarbeitervorteile finden Sie hier.
Fachlicher Ansprechpartner: Sönke Blümel 0541 348 13914
Recruiterin: Janka Nebel 05118701 87010
AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen ist einer der größten Arbeitgeber in der Zukunftsbranche Gesundheit in Niedersachsen. Wir setzen uns für unsere Kunden ein und sind zugleich verlässlicher Partner für unsere ca. 6.750 Mitarbeiter. Wir ermöglichen es, Leistung mit Lebensplanung, Freizeit und Familie in Einklang zu bringen.
Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen. Die Kontaktdaten des Arbeitgebers sind hier nicht sichtbar.