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Eine öffentliche Institution in Deutschland sucht einen Werkstudenten (m/w/d) in Passau, um während des Studiums praktische Erfahrungen in GIS zu sammeln. Die Aufgaben umfassen die Unterstützung bei der Digitalisierung von Karten und Ermittlung von Daten. Voraussetzungen sind Kenntnisse in Geoinformatik und GIS sowie Zuverlässigkeit. Flexible Arbeitszeiten und tarifgerechte Vergütung werden geboten.
Sie wollen während des Studiums hinzuverdienen und gleichzeitig praktische Erfahrung in GIS sammeln? Wir suchen einen / eine
Passau
10 - 20 Wochenstunden
3 - 4 Monate
März / April 2026
Der Landkreis Passau liegt im Südosten Bayerns an der Grenze zu Österreich. Mit 38 Gemeinden auf einer Fläche von 1.530,29 km² und ca. 197.000 Einwohnern zählt er zu den größten Landkreisen Bayerns.
Ziel des Gutachterausschusses am Landratsamt Passau ist es, den örtlichen Grundstücksmarkt transparent darzustellen. Der Gutachterausschuss beschließt und veröffentlicht im 2-jährigen Rhythmus die Bodenrichtwerte für das gesamte Landkreisgebiet. Dabei wird die geführte Kaufpreissammlung ausgewertet und die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für verschiedene Zonen der jeweiligen Hauptorte und der restlichen Gemeindeteile ermittelt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger oder Sachverständige können Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Zudem werden ein Immobilienmarktbericht sowie sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten herausgegeben.
Unterstützung der Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere durch
Jetzt bewerben bis zum 30.11.2025
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!
für Fachliches: Herr Dötter (Tel. 0851/397-6470) oder Frau Gabriel (Tel.: 0851/397-6292)
für Personalrechtliches: Frau Hösl (Tel.: 0851/397-1252)
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGlG) wird hingewiesen.