Erhalte eine Antwort von diesem Arbeitgeber — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf die Eigenschaften eingehen, die gesucht werden.
Aufsichts- u.Dienstl.Direktion am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Rheinbach sucht eine Verwaltungskraft (m/w/d) in Teilzeit (50 v. H., ca. 19,5 Stunden/Woche).
Die Stelle ist unbefristet, Eingruppierung TV-L Entgeltgruppe 6. Wir bieten sichere Perspektiven im öffentlichen Dienst, flexible Arbeitszeiten inklusive Homeoffice-Option und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Sie möchten die Chance nutzen, um sich weiterzuentwickeln, neue Herausforderungen meistern und legen dabei Wert auf einen krisensicheren Arbeitsplatz? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Zur Unterstützung unseres Teams am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Rheinbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Verwaltungskraft (m/w/d) unbefristet in Teilzeit (50 v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, entspricht aktuell 19,50 Stunden), Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), zu besetzen.
Allgemeine organisatorische Aufgaben innerhalb der Zentralgruppe Verwaltung, z.b. Postbearbeitung, Terminkoordination von Veranstaltungen, Korrespondenz) Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln sowie Auszahlungen über das Integrierte rheinlandpfälzische Mittel- und Anordnungssystem (IRMA)
Darüber hinaus sind wünschenswert bzw. von Vorteil:
Weitere Informationen zum Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück finden Sie auf www.dlr-rnh.rlp.de
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber:innen liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Auf Wunsch wird die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung geprüft.