Eine zielgenaue Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Das Land Rheinland-Pfalz sucht in Bad Kreuznach eine Informationssicherheitsbeauftragte:r (m/w/d) zur unbefristeten Besetzung in der Abteilung Technische Zentralstelle am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
Sie beraten die Leitungsebene in Fragen der Informationssicherheit, erstellen Regelwerke, führen Audits durch und sensibilisieren Mitarbeitende. Die Position ist unbefristet in Entgeltgruppe 10 bzw. 11 des TV-L zu besetzen.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Arbeitsort Bad Kreuznach Beginn der Tätigkeit Zum nächstmöglichen Zeitpunkt Offene Stellen 1 Befristete Beschäftigung Nein Arbeitszeit 39 Wochenstunden Stellenbeschreibung
Sie möchten die Chance nutzen, um sich weiterzuentwickeln, neue Herausforderungen meistern und legen dabei Wert auf einen krisensicheren Arbeitsplatz? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Zur Unterstützung unseres Teams in der Abteilung Technische Zentralstelle am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Informationssicherheitsbeauftragte:r (m/w/d)unbefristet, Entgeltgruppe 10 bzw. 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), zu besetzen.
Weitere Informationen zum Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück finden Sie auf www.dlr-rnh.rlp.de .
Dienstrad-Leasing | Die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings
WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG
Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber:innen liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Auf Wunsch wird die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung geprüft.