Eine zielgenaue Bewerbung für diesen Job — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht für das LIMES-GRC eine*n Tierpfleger*in zur Verstärkung des Teams. Die Stelle ist befristet auf zwei Jahre (Entfristung angestrebt) und bietet Teil- oder Vollzeit (50–100%).
Sie pflegen und züchten genetisch veränderte Mäuse, überwachen Hygienestandards und arbeiten eng mit der Forschung zusammen. Bewerbungen von Berufsanfänger*innen sind willkommen.
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.
Für das LIMES-GRC (Genetisches Ressourcen Center) suchen wir zur Verstärkung unseres engagierten Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet gem. § 14 (2) TzBfG für die Dauer von 2 Jahren (Entfristung angestrebt) eine*n
(Teil- oder Vollzeit, 50 – 100%)
Das LIMES-Institut erbringt biomedizinische Grundlagenforschung mit Schwerpunkt Immunologie. In den Arbeitsgruppen des Instituts kommen auch innovative Tiermodelle zum Einsatz. Das LIMES-GRC ist eine hochmoderne Versuchstierhaltung, die seit 2012 in Betrieb ist. Hier werden vor allem genetisch veränderte Mauslinien nach höchsten Hygienestandards gepflegt und gezüchtet.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.