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Eine soziale Einrichtung im Bereich Assistenzleistungen in Gießen, Hessen, sucht Studierende oder Quereinsteiger zur Unterstützung und Begleitung der Bewohner*innen in ihrem Wohnumfeld. Die Rolle erfordert Motivation, Teamfähigkeit und Empathie. Es wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. Neben einem engagierten Team und gutem Gesundheitsmanagement bietet die Einrichtung die Möglichkeit, in einem sinnstiftenden Beruf zu arbeiten.
Für unsere Wohnstätte in Watzenborn-Steinbergsuchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Studierende oder Quereinsteiger für Assistenzleistungen (w/m/d)
im Umfang von 25-30 Std. wöchentlich, unbefristet
Die Lebenshilfe Gießen e.V. engagiert sich seit über 60 Jahren für Menschen mit und ohne Behinderung und zählt mit rund 1.800 Mitarbeitenden und über 70 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Gießen zu den großen sozialen Trägern in der Region. Im Bereich Wohnen begleiten wir Menschen in verschiedenen Wohnformen – von besonderen Wohnstätten bis hin zum ambulant begleiteten Wohnen – auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Lebensqualität. Bei uns erwartet Sie ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, ein engagiertes Team und die Möglichkeit, Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen in einem sinnstiftenden Beruf einzubringen. Werden Sie Teil unseres Wohnbereichs – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie bringen mit:
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Wir bieten Ihnen:
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte ausschließlich unser Bewerberportal unter www.lebenshilfe-giessen.de. Postalische Einsendungen oder Bewerbungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Für telefonische Rückfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Wohnstätten Leitung
Ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst wird in unserem Betrieb gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.