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Der Kreis Segeberg sucht eine Leitung des Fachgebiets Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene. Die Stelle ist unbefristet, in Vollzeit/Teilzeit und am Standort Bad Segeberg angesiedelt.
In den ersten Jahren gibt es ein etabliertes Onboarding mit Führungsfortbildungen und Coaching. Zu den Aufgaben gehören die Führung des Fachgebiets, Rechts- und Zweckmäßigkeitssicherung, Mitarbeiterauswahl, EU-Zulassungsentscheide und die fachliche Stellungnahme in Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren.
E 15 TVöD
Vollzeit/Teilzeit
Bad Segeberg
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Als Leiter*in des Fachgebietes Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene sind Sie für die Sicherstellung der amtlichen Überwachung von Lebensmittel- und Fleischhygiene im Kreisgebiet Segeberg verantwortlich. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung und Täuschung, aber auch die Tiere bei der Schlachtung, zu schützen.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. In den ersten 2 Jahren erfolgt ein etablierter Onboarding-Prozess für neue Führungskräfte, u.a. durch Führungsfortbildungen, persönliches Coaching und ein systematisches Führungsfeedback.
und darüber hinaus idealerweise
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich Anfang Dezember stattfinden.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskräfte Frau Dr. Branke, Tel. 04551/951-9424 oder Herr Köneking, Tel. 04551/951-9677.
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unser Personalsachbearbeiter Herr Hansen, Tel. 04551/951-9786, gern zur Verfügung.
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Wir verwirklichen die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes. Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
bis zum 22. November 2026