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Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht für den Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Tiergesundheitsaufseher (w/m/d) oder Fortbildung dazu in Frankenberg (Eder).
Für Fortzubildende beträgt die Ausbildungsdauer 2,5 Jahre, danach unbefristete Stelle in Entgeltgruppe 9a. Die praktische Unterweisung erfolgt in Frankenberg, Theoretischer Teil in Stuttgart. Beschäftigung erfolgt nach TVöD, 39 Wochenstunden.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht für den Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Tiergesundheitsaufseher (w/m/d) oder einen Tiergesundheitsaufseher (w/m/d) zur Fortbildung.
Im Anschluss an die Fortbildung steht eine unbefristete Stelle der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zur Verfügung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39,0 Stunden bei flexibler Arbeitszeitgestaltung. Der Dienstort ist Frankenberg (Eder).
Für Fortzubildende erfolgt die Einstellung im Rahmen der Fortbildung zum Tiergesundheitsaufseher (w/m/d). Die Fortbildungsdauer beträgt insgesamt 2,5 Jahre und orientiert sich an der Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Tiergesundheitsaufseherinnen und Tiergesundheitsaufseher im Lande Hessen. Der theoretische Teil (vier Monate) findet an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in Stuttgart statt. Die praktische Unterweisung erfolgt im Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen in Frankenberg (Eder). Entgelt wird für die Dauer der Ausbildung nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden bei flexibler Arbeitszeitgestaltung. Der Dienstort ist Frankenberg (Eder). Nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Tiergesundheitsaufseher (w/m/d) ist die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen.
Nach abgeschlossener Fortbildung umfasst das Aufgabengebiet:
Wir erwarten von Ihnen:
Wir wünschen uns von Ihnen:
Wir bieten Ihnen:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für weitere Auskünfte stehen wir unter der Telefonnummer 05631/954-1765 (Frau Dr. Zwolinski) oder 05631/954-1303 (Frau Hesse-Kaufhold) zur Verfügung.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens speichern und verarbeiten darf. Sie können die Einwilligung jederzeit telefonisch unter den o. g. Telefonnummern oder per Mail an personal@lkwafkb.de oder durch schriftliche Erklärung an den Landkreis Waldeck-Frankenberg widerrufen.