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Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel sucht zeitnah eine*n Mitarbeiter*in des mittleren Justizdienstes in Vollzeit (40 Stunden/Woche). Die Stelle ist unbefristet; Dienstort ist Brandenburg an der Havel; flexible Arbeitszeiten nach Gleitzeitrahmen; Vergütung bis EG 9a TV-L.
Zu den Aufgaben gehört die Verwaltung einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen, Anfragenbearbeitung, Registratur, Fristenüberwachung und Protokollführung.
Bei dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ab 01.12.2026 eine Stelle für einen Mitarbeiter (m/w/d) des mittleren Justizdienstes
unbefristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zu besetzen.
Dienstort: Brandenburg an der Havel
\\Arbeitszeitrahmen:\\ Gleitzeit
Vergütung: bis EG 9a TV-L
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis in Kopie beifügen). Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht, daher wird darum gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Fotokopien beizufügen. Sofern dennoch einer Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.