Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
PSI Software SE Grid & Energy Management sucht eine/n Security Specialist – Vulnerability Management & Compliance (m/w/d) für zentrale Aufgaben in der Sicherheitslandschaft. Sie analysieren Schwachstellen, übersetzen regulatorische Anforderungen und gestalten Prozesse, Tools und Standards aktiv mit.
Sie arbeiten selbstständig an der Priorisierung von Risiken, unterstützen das Team fachlich und tragen zur Einhaltung von NIS2, BDEW 3.0 und CRA bei.
Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden.
Die Business-Unit Grid- & Energymanagement ist auf die Entwicklung von Softwarelösungen für den Energiesektor spezialisiert. Unser Angebot umfasst Intelligente Lösungen für Netzbetreiber der Sparten Strom, Gas, Wärme, Öl und Wasser. Schwerpunkte bilden moderne Netzleitsysteme und Energiehandelssoftware für den Energiemarkt.
Aufgaben, die dich begeistern
In dieser Rolle übernimmst du eine zentrale Aufgabe: Du analysierst Schwachstellen, übersetzt regulatorische Anforderungen in konkrete Maßnahmen und gestaltest Prozesse, Tools und Standards aktiv mit -- technisch tief, fachlich präzise und mit echtem Impact auf unsere Sicherheitslandschaft.
Qualifikationen, die uns begeistern
Freu dich auf
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Deine Ansprechperson
Ines Berger
Business Partner
People & Organization
PSI Software SE Grid & Energy Management
Hinweis: Abhängig vom konkreten (Projekt-) Einsatz können Tätigkeiten bei Kunden im Bereich kritischer Infrastrukturen (KRITIS) anfallen. In diesen Fällen ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 -- vorbeugender personeller Sabotageschutz) gemäß § 9 i.V.m. § 1 Abs. 4 SÜG gesetzlich vorgeschrieben. Die Bereitschaft zur Durchführung dieser Überprüfung wird ausdrücklich vorausgesetzt. Die Prüfung der SÜG-Relevanz im Einzelfall erfolgt durch den Sabotageschutzbeauftragten vor dem jeweiligen Kundeneinsatz.