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Bezirksregierung Arnsberg sucht eine Leitung für die Schulpsychologische Beratungsstelle in Bochum. Die Position umfasst die Leitung des Teams, die externe Vertretung der Beratungsstelle und die Koordination von Aufgaben im schulpsychologischen Dienst.
Sie bringen idealerweise Erfahrung in der schulpsychologischen Arbeit sowie Führungserfahrung im Team mit; Berufserfahrung im Schulkontext und im Landesdienst ist wünschenswert.
Die Bezirksregierung Arnsberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der
Schulpsychologie im schulpsychologischen Dienst (m/w/d)
(Entgeltgruppe 14 TV-L / A14 LBesO)
als Leitung in der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Bochum
Es handelt sich um eine Stelle im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen in der gemeinsamen Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes im Landesdienst und im Dienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Leitung des Teams der Schulberatungsstelle.
Schulpsychologie unterstützt die Schulen, Lehrkräfte und in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten bei schulisch bezogenen Problemen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen. Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:
Als Leitung der Beratungsstelle verteilt sich ihre Arbeitszeit auf Anteile des operativen Tagesgeschäftes und die Teamleitung. Sie koordinieren die Mitarbeitenden in Hinblick auf die Gewichtung, Verteilung und Ausrichtung von Arbeitsaufgaben, vertreten die Beratungsstelle nach außen, nehmen an Leitungskreisen beider Träger teil und tragen für die Vernetzung der Beratungsstelle mit relevanten Partnern vor Ort Verantwortung. Idealerweise haben Sie bereits Vorerfahrung in der Teamführung. In jedem Fall bringen Sie Erfahrung in der schulpsychologischen Arbeit einer Beratungsstelle mit.
Zugangsvoraussetzung sind ein an einer Universität mit der Diplom-Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen. Im Falle eines Bachelor- /Master-Abschlusses muss ein Schwerpunkt erkennbar sein, der die Vermittlung von psychologischem Grundlagenwissen garantiert. I.d.R. sollten diese Studiengänge mind. 6 Semester Bachelor und mind. 4 Semester Master Inhalte umfasst haben.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Die Beschäftigung erfolgt im Umfang von 39,83 Wochenstunden (bzw. 41 Wochenstunden bei Beamten) im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 14 der Entgeltordnung zum TV-L (bzw. in der Besoldungsgruppe A 14 LBesO bei Beamten).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.