A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Landesamt für Schule und Bildung sucht eine Schulleiterin/ einen Schulleiter (m/w/d) für eine Grundschule in Dresden. Die Stelle ist unbefristet und umfasst die Führung der Schule, Personal- und Haushaltsführung sowie die Weiterentwicklung der Schulqualität.
Voraussetzungen: Lehrbefähigung oder zwei Fächer, Qualifikation gemäß § 27 Abs. 2 und zweijährige Lehrtätigkeit. Dienstort ist Dresden; Besoldung nach BesGr. A13/EG 13. Bewerbung bis 27.10.2026.
Grundschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:27.10.2026
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden
Postfach 23 01 20
01111 Dresden
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.