Obtenez une réponse de cet employeur
Votre CV et votre lettre de motivation, adaptés exactement à ce que l’employeur recherche.
Getrud Caspari Grundschule Dresden sucht eine*n Schulleiter*in (m/w/d) mit Befähigung fürs Lehramt oder zwei Fächer. Die Position ist unbefristet und am Dienstort Dresden zu besetzen. Ebenso wird eine Besoldung nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung genannt.
Voraussetzungen umfassen eine Lehrbefähigung bzw. gleichwertige Qualifikation, sowie konzeptionelle Führungs- und Kooperationsfähigkeiten. Von Vorteil sind Erfahrungen in Schulentwicklung und Führungskräftequalifizierung, ergänzt
Grundschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:27.10.2026
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.