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Die Große Kreisstadt Eilenburg sucht zum 01.04.2027 eine/n Sachbearbeiter Stadtplanung (m/w/d). Im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung erwarten Sie interessante Planungsaufgaben, eine fundierte Einarbeitung und flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten.
Sie verfügen über ein Hochschulstudium in Stadtplanung bzw. einem verwandten Fach, bringen Erfahrung in der eigenständigen Bearbeitung von Planungsprojekten mit und beherrschen Bauplanungsrecht sowie HOAI.
Eilenburg ist eine moderne, innovative und leistungsfähige Große Kreisstadt, die sich durch ihre Familienfreundlichkeit, eine gute Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum sowie ein vielfältiges Freizeitangebot auszeichnet. Zugleich blickt die Stadt auf eine über 1.000-jährige Geschichte zurück.
Die Stadtverwaltung Eilenburg mit rund 180 Beschäftigten arbeitet für ca. 16.000 Bürger und bietet vielfältige Dienstleistungen in unterschiedlichsten Sachgebieten an.
Für unseren Fachbereich Bau und Stadtentwicklung suchen wir im Zuge einer Nachfolgebesetzung zum 01.04.2027 einen Sachbearbeiter Stadtplanung (m/w/d).
Bei Vorliegen des geforderten Hochschulabschlusses in den genannten Fachrichtungen sowie der vollständigen Übertragung der Aufgaben erfolgt die Vergütung nach den Regelungen des TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 10.
Alternativ berücksichtigen wir auch gern Bewerber mit einem fachfremden Hochschulabschluss oder einer anderen Qualifikation (z. B. Verwaltungsfachwirt), sofern entsprechende Expertise im Aufgabengebiet nachgewiesen ist. Eine abschließende Aufgaben- und Eingruppierungszuweisung bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann werden Sie Teil unseres Teams – gemeinsam gestalten und erhalten wir ein attraktives, sicheres und zukunftsfähiges Leben in der charmanten Muldestadt Eilenburg!
SB Stadtplanung (m/w/d) | Große Kreisstadt Eilenburg
Angesichts der in der Stadtverwaltung Eilenburg anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Scheler
Oberbürgermeister