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Die Stadtverwaltung Arnstadt sucht im Amt für Kinder, Jugend, Sport eine Sachbearbeitung (m/w/d) Kindertagesstättenverwaltung in Vollzeit. Die Stelle umfasst 39 Stunden pro Woche und dient der Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit.
Zu den Aufgaben gehören Beratungen zu Gebühren, Benutzungen, Kostenübernahmen, Verträge und Abrechnungen sowie die Mitwirkung bei der Gebührenkalkulation und Haushaltsplanung.
Im Amt für Kinder, Jugend, Sport der Stadtverwaltung Arnstadt, Abteilung Kindertagesstätten, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle „Sachbearbeitung(m/w/d) Kindertagesstättenverwaltung“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stundenbefristet zur Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit zu besetzen.
Die wirtschaftsstarke und familienfreundliche Bachstadt Arnstadt ist ein wachsendes und aufstrebendes Mittelzentrum mit ca. 29.000 Einwohnern. Als ältester Ort Thüringens verfügt die ehemalige Residenzstadt neben einer Reihe bedeutsamer Baudenkmäler auch über eine historische Innenstadt. Vor den Toren der Stadt befindet sich das größte Industrie- und Gewerbegebiet Thüringens. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Erfurt und den Städten Weimar und Gotha sowie zum Thüringer Wald ist Arnstadt auch idealer touristischer Ausgangspunkt.
Die Stadtverwaltung Arnstadt bietet als Träger von sieben Kindertageseinrichtungen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt an.
Eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
Die Stelle ist derzeit der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA zugeordnet.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen finden bei gleicher Eignung bevorzugte Berücksichtigung.
Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Stadtverwaltung Arnstadt ausdrücklich die Zustimmung, Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU‑DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Des Weiteren werden aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Stadtverwaltung Arnstadt versichert, dass nur der interne Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU‑DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.
Bei Wunsch um Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir, einen adressierten und ausreichend frankierten Umschlag beizufügen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung evtl. entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Frank Spilling
Bürgermeister