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Der Landkreis Wesermarsch sucht eine/n Sachbearbeiter*in für die Führerscheinstelle zur unbefristeten Vollzeitstelle. Teilzeit möglich, Eingruppierung nach TVöD-VKA 9c. Sie prüfen Anträge, ordnen Untersuchungen an und beraten Antragsteller*innen.
Zu Ihren Aufgaben gehören Beratung, Gutachtenauswertung, Entscheidungsfindung zum Führerscheinwesen sowie Aufsicht über Fahrschulen. Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Fort- und Weiterbildungen wird geboten.
Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner\\innen und 822 km² Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 32 – Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn die Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten sichergestellt wird. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA).
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Mannagottera (Tel. 04401/927 257) gerne zur Verfügung.
Zusätzliche allgemeine Informationen über den Landkreis Wesermarsch erhalten Sie unter www.wesermarsch.de oder besuchen Sie die Seite www.wesermarsch-echt-nordisch.de.
In der o.g. Entgeltgruppe ist lt. Gleichstellungsplan eine Unterrepräsentanz von Männern zu verzeichnen, Bewerbungen von Männern werden daher begrüßt.
Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.