Eine zielgenaue Bewerbung für diese Stelle — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich des Ordnungsamtes.
Kernaufgaben liegen in Flüchtlings- und Obdachlosenangelegenheiten, der Unterbringung von Familiennachzügen sowie Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Die Stelle ist Vollzeit (39 Stunden) und die Vergütung erfolgt nach TVöD-VKA E9c. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung bzw.
Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich des Ordnungsamtes folgende Stelle zu besetzen:
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten (Unterbringung geflüchteter Menschen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und Sozialarbeitern, Abrechnung der Pro-Kopf-Pauschalen, Bewirtschaftung der städtischen Unterkunft, Koordination des Sicherheits-, Reinigungs-, und Hausmeisterdienstes)
Bearbeitung von Obdachlosenangelegenheiten (Unterbringung obdachloser Menschen in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern und externen Organisationen, Geltendmachung der Unterkunftskosten gegenüber den Kostenträgern, Bewirtschaftung der städtischen Unterkünfte, Koordination des Sicherheitsdienstes)
Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz inkl. der Ingewahrsamnahme und Verbringung betroffener Personen in Fachkliniken
Änderungen und Erweiterungen des Aufgabengebietes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Dienstverhältnis: Arbeitnehmer
Entgelt: TVöD-VKA E 9c
Arbeitszeit: Vollzeit (39h)
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.